Hausordnung der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo und der Deutschen Akademie Rom Casa Baldi in Olevano Romano

Die Aufgabe der Deutschen Akademie Rom ist es, hochbegabten Künstlerinnen und Künstlern durch einen längeren Studienaufenthalt, eingebunden in das kulturelle Leben Roms und Italiens, die Möglichkeit zu bieten, sich künstlerisch weiter zu entwickeln.
Die Hausordnung soll dazu dienen, dass alle, die an der Erfüllung dieser Aufgabe in der Deutschen Akademie Rom beteiligt sind, in gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenwirken, damit der Aufenthalt in der Villa Massimo und in der Casa Baldi für die Studiengäste, die Gäste und deren Besucher so angenehm wie möglich ist.

1. Dauer des Aufenthalts, Personenzahl, Aufsichtspflicht, Tierhaltung

1.1) Die Studiengäste stimmen ihren Ankunftstermin mit der Direktion ab und teilen mit, wer sie bei dem Studienaufenthalt begleitet. Bei minderjährigen Kindern ist deren Alter anzugeben. Nehmen Studiengäste und Gäste minderjährige Kinder mit, wird vorausgesetzt, dass sie ihrer Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern uneingeschränkt nachkommen. Insbesondere haben sie sicherzustellen, dass andere speziell in ihrer künstlerischen Arbeit oder deren Präsentation nicht gestört werden.

1.2) Die Mitnahme von Haustieren und Tierhaltung ist grundsätzlich nicht gestattet.

2. Besucher

2.1) Der Studienbetrieb in der Villa Massimo und der Casa Baldi darf nicht durch Besucher (deren Anzahl, Häufigkeit und Aufenthaltsdauer) beeinträchtigt werden. Besucher sollten maximal 1 Woche verweilen.

2.2 Pro Besucher und Tag ist im Voraus an die Verwaltung ein Beitrag zu den Bewirtschaftungskosten in Höhe von 10 € zu zahlen, ab dem 5. Tag erhöht sich der Beitrag auf 20 €. Für Eltern und Geschwister der Studiengäste reduziert sich der Beitrag auf 10 € am 1. Tag und je 5 € für die folgenden Tage. Diese Reduktion gilt auch für Assistenten der Studiengäste, sofern sie sich in der Deutschen Akademie Rom aufhalten, um gemeinsam Projekte während des Studienaufenthalts zu realisieren. Der Besuch der Partner und der minderjährigen Kinder der Studiengäste ist kostenfrei.

2.3 Die Studiengäste und Gäste sind dafür verantwortlich, dass von ihren Besuchern das Statut und die Hausordnung der Deutschen Akademie Rom eingehalten werden. Sie haften für ihre Besucher und deren Zahlungsverpflichtungen.

3. Polizeiliche Anmeldung

Gesetzliche Vorschriften in Italien schreiben die polizeiliche Anmeldung am An-kunftstag vor. Die Studiengäste, Gäste und Besucher werden deshalb gebeten, unmittelbar nach ihrer Ankunft die Reisepässe oder Personalausweise der Verwaltung vorzulegen.

4. Sorgfaltspflichten

Die Studiengäste und Gäste verpflichten sich, die Einrichtung und die Gegenstände in ihren Studios bzw. Appartements und in den Gemeinschaftsräumen sowie die Gartenanlagen schonend zu behandeln. Mängel, Schäden und Verlust sind sofort der Verwaltung zu melden; wenn sie auf eigenes Verschulden zurückzuführen sind, sind die dadurch verursachten Kosten zu tragen.

5. Inventarverzeichnis, Schlüssel, Telefon

5.1) Studiengäste und Gäste bestätigen beim Einzug die Übernahme des in einem Verzeichnis aufgeführten Inventars sowie der Schlüssel.

5.2) Die Studios, die Appartements und die Außentore sind aus Sicherheitsgründen verschlossen zu halten. Die Schlüssel dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden und sind mit Sorgfalt aufzubewahren; jedwedes Abhandenkommen z.B. durch Verlieren oder Diebstahl führt zu Änderungen in der Schließanlage, die mit hohen Kosten für das Auswechseln von Schlössern, den Einbau und das Nachmachen von Schlüsseln verbunden sind.

Die Kosten sind unabhängig von einem Verschulden von demjenigen zu tragen, der den Empfang der Schlüssel bestätigt hat. Darauf wird bei der Schlüsselübernahme durch eine gesonderte Erklärung hingewiesen.

Der Verlust des Schlüssels oder Türöffners ist unverzüglich der Verwaltung der Deutschen Akademie Rom Villa Massimo zu melden, damit entsprechende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden können.

Schlüssel bzw. Schlüsselkopien dürfen nicht neu angefertigt werden.

5.3) Jedes Studio und Gästeappartement ist mit einem Telefon- und Internetanschluss mit eigener Durchwahl-Nummer ausgestattet.

Die Grundgebühren trägt die Deutsche Akademie Rom. Die Telefon- und Internetkosten werden von der Verwaltung jeden Monat abgerechnet.

6. Hausbibliothek

6.1 Die Hausbibliothek ist während der Bürozeiten geöffnet.
6.2 Die Hausbibliothek ist eine Präsenzbibliothek.

7. Kaution

7.1) Von dem Stipendium wird eine Kaution von insgesamt 750 € einbehalten – in den ersten 3 Monaten jeweils 250 €. Sie wird erst nach Abschluss des Aufenthalts ausgezahlt, sofern das überlassene Inventar vorhanden und unbeschädigt ist und keine Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche gegen die Studiengäste, ihre Partner, Kinder oder Besucher bestehen.

7.2) Entstehen während des Studienaufenthalts Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche, die nach Aufforderung durch die Leitung der Verwaltung nicht beglichen werden, kann die Kaution durch Einbehalt vom Stipendium um die Summe des Anspruchs erhöht werden.

8. Abwesenheit

8.1) Werden die Studiengäste oder Gäste länger als 2 Tage abwesend sein, ist die Verwaltung unter Angabe der persönlichen Erreichbarkeit zu verständigen.

8.2) Während der Abwesenheit der Bewohner ist Dritten das Betreten der Studios und Appartements nicht gestattet. Dies gilt nicht für das Personal in der Villa Massimo und Casa Baldi sowie bei Instandsetzungs-, Reparatur- und ähnlichen Maßnahmen, die in Anwesenheit vom Personal der Deutschen Akademie Rom durchgeführt werden.

9. Wertsachen, Unfallversicherung, Krankheit

9.1) Wie alle staatlichen Institutionen hat die Deutsche Akademie Rom aufgrund haushaltsrechtlicher Vorschriften keine Schadensversicherung.

9.2) Für Wertsachen, Geld und andere persönliche Gegenstände in den Wohnungen kann keine Haftung übernommen werden.

9.3) In Krankheitsfällen kann die Deutsche Akademie Rom kein Pflegepersonal anbieten. Bei Infektionskrankheiten mit hoher Ansteckungsgefahr ist unverzüglich auf eigene Kosten ein Krankenhaus aufzusuchen.

10. Reinigung der Studios und Appartements

Die Reinigung der Studios und Appartements obliegt den Studiengästen und Gästen. Darüber hinaus werden die Wohnungen einmal wöchentlich nach einem vorher vereinbarten Zeitplan durch Reinigungspersonal gründlich gereinigt.

11. Waschmaschinen

Die Benutzer des Waschmaschinenraums verpflichten sich zur sachgemäßen Behandlung der Maschinen. Für Schäden durch unsachgemäße Behandlung ist Schadensersatz zu leisten.

12. Parkmöglichkeiten

Für PKW's und andere Fahrzeuge der Studiengäste und Gäste sind Stellplätze vorhanden. Übersteigt die Anzahl aller Fahrzeuge der Studiengäste und Gäste die Zahl der freien Stellplätze, so sind die öffentlichen Parkmöglichkeiten außerhalb des Geländes zu nutzen.

Im übrigen ist das Parken auf dem Gelände, insbesondere vor den Studios untersagt, um die Zufahrt von Feuerwehr und Krankenwagen nicht zu behindern.

Alle Studiengäste und Gäste sind verpflichtet, bei Ein- bzw. Ausfahrt oder sonstigem Öffnen des automatischen Tores am Tor zu warten, bis es komplett geschlossen ist. Ein Unterlassen kann haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen, da hierdurch Unbefugte auf das Gelände gelangen können. Bei Nichtbeachtung behält sich die Deutsche Akademie Rom vor, den automatischen Toröffner einzuziehen.

13. Kopien

Für die Anfertigung von Fotokopien stehen Ablichtungsgeräte im Haupthaus der Villa Massimo bereit. Die Anzahl der Kopien und der Name des Benutzers sind in einer Liste einzutragen. Jede Kopie kostet 10 Cent. Die Kopierkosten sind alle zwei Monate bei der Verwaltung zu begleichen.

14. Öffnungszeiten des Büros der Verwaltung

Das Büro der Verwaltung der Deutschen Akademie Rom ist außer an Feiertagen montags bis freitags von 9.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In Ausnahmefällen bei An- und Abreisen stehen in der Villa Massimo ein Mitarbeiter des Hauses und in der Casa Baldi die Bewirtschafterin als Ansprechpartner zur Verfügung.

15. Pfortendienst

Es gibt keinen Pförtner. Deswegen müssen die Studiengäste und Gäste ihre Besucher an der Eingangastür abholen und auch dort verabschieden.

16. Ruhezeiten

Studiengäste, Gäste, Besucher und alle, die auf dem Gelände der Villa Massimo und der Casa Baldi leben, sind aus Gründen der gegenseitigen Rücksichtnahme und wegen der Nachbarn verpflichtet, zwischen 13.00 und 15.00 Uhr und nach 22.00 Uhr auf besondere Ruhe zu achten. Vor Festen ist mit der Direktion Rücksprache zu nehmen.

17. Verbindlichkeit der Hausordnung

17.1) Für die Studiengäste wird das Recht, den Studienaufenthalt in der Villa Massimo und der Casa Baldi anzutreten, erst wirksam, wenn sie die Hausordnung sowie das Statut der Deutschen Akademie Rom unterschrieben und sich ausdrücklich zu deren Einhaltung verpflichtet haben.

17.2) Wer mehrfach oder schwerwiegend gegen die Hausordnung, das Statut oder die Gesetze des gastgebenden Landes verstößt sowie das Zusammenleben in der Deutschen Akademie Rom nachhaltig stört, wird vom Aufenthalt in der Deutschen Akademie Rom ausgeschlossen.

17.3) Bei Studiengästen kann die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Einvernehmen mit dem Land, das sie vorgeschlagen hat, bestimmen, dass der Studienaufenthalt durch die Direktion vorzeitig beendet wird.

18. Schlussbestimmungen

Die Hausordnung ergeht im Einvernehmen mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Sie trat mit ihrer Unterzeichnung im Jahr 2009 in Kraft und ersetzte die Hausordnung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien von 2003.

Downloads

Villa Massimo Hausordnung 2014

Jan Liesegang

Leni Hoffman

Bernd Bess

Stefan Mauck

Jay Schwartz

Emmanuel Heringer

Famed

Nezaket Ekici

Parastou Foruhar

Stefan Vogel